Gebührenordnung
Beitrags- und Gebührenordnung des YCLa
Stand:15. März
2003
Gütigkeit:
Diese Beitragsordnung hat
Gültigkeit bis zu dem Zeitpunkt, wo gemäß
Mitgliederversammlung eine neue Beitrags- und Gebührenordnung
verabschiedet wird.
Jahresgebühren:
Ordentliche
Mitglieder:
a)
Einzelbeitrag:........................................EURO 75,—
b)
Ehe- (Partner-) Betrag:..........................EURO
25,—
Jugendmitglieder: .....................................EURO
20,—
Studenten, Wehr- und
Zivildienstleistende,
sowie in
der Ausbildung
befindliche Mitglieder: 50 % d.
Einzelbeitrags/ordentl. Mitglied
fördernde Mitglieder, allgemein: mind. Einzelbeitrag/ordentl.
Mitglied
fördernde (passive) Mitglieder von Vollmitgliedern anderer
Laboer Wassersportbootvereine:.........................EURO 25,—
Aufnahmegebühren:
Von neu eintretenden Mitgliedern wird eine einmalige
Aufnahmegebühr in Höhe ihres jeweils gültigen
Jahresbeitrags gezahlt.
Innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten der neuen Satzung gilt
diese Regelung für Familienmitglieder nicht.
Eintretende Vollmitglieder anderer Laboer Wassersportbootvereine
brauchen keine Aufnahmegebühr zu zahlen, wenn sie nur förderndes
(passives) Mitglied werden wollen.