Gebührenordnung

Beitrags- und Gebührenordnung des YCLa
Stand:15. März 2003

Gütigkeit:
Diese Beitragsordnung hat Gültigkeit bis zu dem Zeitpunkt, wo gemäß Mitgliederversammlung eine neue Beitrags- und Gebührenordnung verabschiedet wird.

Jahresgebühren:
Ordentliche Mitglieder:
a) Einzelbeitrag:........................................EURO 75,—
b) Ehe- (Partner-) Betrag:..........................EURO 25,—
Jugendmitglieder: .....................................EURO 20,—
Studenten, Wehr- und
Zivildienstleistende,
sowie in der Ausbildung
befindliche Mitglieder: 50 % d. Einzelbeitrags/ordentl. Mitglied

fördernde Mitglieder, allgemein: mind. Einzelbeitrag/ordentl. Mitglied

fördernde (passive) Mitglieder von Vollmitgliedern anderer Laboer Wassersportbootvereine:.........................EURO 25,—


Aufnahmegebühren:

Von neu eintretenden Mitgliedern wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe ihres jeweils gültigen Jahresbeitrags gezahlt.

Innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten der neuen Satzung gilt diese Regelung für Familienmitglieder nicht.

Eintretende Vollmitglieder anderer Laboer Wassersportbootvereine brauchen keine Aufnahmegebühr zu zahlen, wenn sie nur förderndes (passives) Mitglied werden wollen.